Kostenerstattungsverfahren
Was tun bei langen Wartezeiten?
Lange Wartezeiten auf eine Psychotherapie bei einer Psychotherapeutin oder Psychotherapeuten mit Kassenzulassung stellen eine besondere Herausforderung für Menschen dar, die psychisch belastet sind. Laut einer aktuellen Studie (Nübling et al., 2014) warten Patienten in Berlin im Durchschnitt 8,4 Wochen auf ein Erstgespräch und ca. 4 Monate auf den Beginn einer Psychotherapie. Diese Wartezeiten können für Menschen, die akut unter einer psychischen Störung leiden nicht zumutbar sein. Kostenerstattungsverfahren (Privatpraxis) Neben den Psychotherapeuten mit Kassenzulassung gibt es approbierte psychologische Psychotherapeuten, die in Privatpraxis arbeiten. Damit Sie die Kosten durch Ihre Krankenkasse erstattet bekommen können, sind vorab die folgende Schritte notwendig, die ich Ihnen kurz erkläre. In einem ersten Schritt verfassen Sie für Ihre Krankenkasse einen Antrag in Briefform. In diesem Antrag begründen Sie, weshalb eine Psychotherapie für Sie dringend notwendig ist und weshalb kein Therapieplatz bei einer Psychotherapeutin oder Psychotherapeuten mit Kassenzulassung gefunden werden konnte. Diesem Antrag legen Sie noch bitte folgende Unterlagen bei: 1. Anschreiben (siehe oben) 2. Eine Bescheinigung, dass eine psychotherapeutische Behandlung notwendigund unaufschiebbar für Sie ist. Diese Bescheinigung kann entweder von einem Hausarzt oder Facharzt ausgestellt werden. 3. Ein Protokoll der vergeblichen Suche nach einer Psychotherapeutin/einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung in der Nähe Ihres Wohnortes. Mindestens 6-10 Psychotherapeuten sollten kontaktiert werden. Folgende Angaben sollten Sie protokollieren:
Ein detaillierte Beschreibung des Kostenerstattungsverfahrens gegenüber Ihrer Krankenkasse finden Sie hier im Ratgeber der Bundespsychotherapeutenkammer. Der Ratgeber beinhaltet auch Beispiele für Anschreiben für Ihre Krankenkasse. |