Privatversicherte Patienten, Unfallversicherungen und Beihilfe Private Krankenkassen und Beihilfen (z.B. Beamtenbeihilfe) übernehmen in der Regel bei Vorliegen einer Diagnose einer psychischen Störung nach ICD-10 die vollständigen Kosten für eine Psychotherapie eines Richtlinienverfahrens (z.B. Verhaltenstherapie) einschliesslich der Diagnostik. Der vorgegebene Satz nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) wird mit € 100.55 pro Therapiestunde (50 Minuten) berechnet.
Gesetzlich Versicherte (Kostenerstattung) Die Praxis für Verhaltenstherapie ist eine Privatpraxis und aus diesem Grund können die Psychotherapiestunden nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenversicherern abgerechnet werden. Es gibt jedoch das Verfahren der Kostenerstattung von Psychotherapie bei gesetzlichen Krankenversicherern, die eine Psychotherapie auch für nicht Privatpatienten möglich macht. Eine Kostenerstattung ist dann möglich, wenn eine Versorgungslücke besteht, und der Patient in keiner zumutbaren Zeit und Entfernung einen Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung erhalten kann. Wichtige Informationen erhalten Sie hier über den Flyer.
Selbstzahler Als Selbstzahler sind keine formalen Anträge bei Ihrer Versicherung notwendig.